POLEN: Einführung eines elektronischen Überwachungssystems („SENT“) für Beförderungen bestimmter Warengruppen im Straßenverkehr
In Polen wurde zum 01.05.2017 ein elektronisches Überwachungssystem für Straßengütertransporte bestimmter Warengruppen („SENT“) eingeführt.
Das System impliziert Meldepflichten für Versender, Transportunternehmer und Empfänger von Sendungen, die polnisches Territorium berühren. Betroffen sind hauptsächlich Beförderungen bestimmter Treib- und Schmierstoffe sowie Alkohol und Tabak.
Ziel der neuen Gesetzgebung ist das Verhindern von Mehrwertsteuerhinterziehung.
Viele Detailfragen sind derzeit noch offen. Die Informationsbeschaffung gestaltet sich schwierig; daher diese Information auch erst zu diesem Zeitpunkt.
Für die Registrierung ist eine Plattform eingerichtet worden, welche über https://www.puesc.gov.pl zu erreichen sein soll. Bis dato ist die Plattform teilweise überlastet und steht bisher auch nur auf Polnisch zu Verfügung.
Insgesamt hat das SENT-System viel Ähnlichkeit mit dem EKAER-System in Ungarn. Die Handhabe wird somit voraussichtlich insgesamt ähnlich sein.
Aktuell bleibt uns nur, Ihnen im Anhang zunächst folgende Informationen zu geben:
- Offizielle Anweisung zu SENT aus Polen
- Übersetzte Liste der SENT-pflichtigen Warengruppen (kann sich auch ändern)
so dass Sie uns künftig bereits vor Abholung der Sendung über die SENT-Nummer informieren können.
Oben Rechts ein PDF-Datei zu Polen-Sent für weitere Infos.
Weitere Informationen werden folgen.