„kontaktfreie Sendungsübergabe“ – Update 25.03.2020

„kontaktfreie Sendungsübergabe“ – Update 25.03.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf unser Schreiben vom 19.03.2020 zum Thema „kontaktfreie Sendungsübergabe“ weisen wir Sie darauf hin, dass aufgrund der rechtlichen Situation auf eine eigenhändige Empfangsbestätigung OHNE schriftliche Einwilligung des Verladers bzw. Auftraggebers NICHT verzichtet werden kann.

Bitte beachten Sie:

Ohne eigenständige Unterschrift des Empfängers und dem Fehlen der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers (pro Einzelsendung) kann die Ware nicht ausgeliefert werden.

Selbstverständlich ist es auch weiterhin unser Anliegen, im Interesse aller Beteiligten, den nötigen Abstand der Mitarbeiter/-innen in den Warenannahmen und der Zustellfahrer zu gewährleisten.

Wir bitten Sie daher, entsprechende Maßnahmen auch weiterhin zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Amm-Team